Gesundheitschecks für gesetzlich versicherte Patienten

Folgende Gesundheitschecks erstattet die gesetzliche Krankenversicherung:

Gesundheitsuntersuchung für gesetzlich versicherte Patienten

Zwischen 18 und 34 Jahren erstattet die Gesetzliche Versicherung einen einmaligen Gesundheitscheck.

Ab Vollendung des 35. Lebensjahres besteht alle drei Jahre Anspruch auf einen ärztlichen Gesundheitscheck. Dieser Gesundheitscheck beinhaltet Folgendes:

  • Anamnese (z. B. Fragen nach Beschwerden), insbesondere die Erfassung des Risikoprofils (z. B. Rauchen, Übergewicht, familiäre [Krebs-]Risiken)
  • Messung des Blutdrucks
  • Erhebung des Impfstatus
  • Laboruntersuchung
    • aus dem Blut: Cholesterin, Glukose (Laboruntersuchung nur bei entsprechendem Risikoprofil)
    • aus dem Urin: Eiweiß, Glukose, rote und weiße Blutkörperchen
      
  • Beratung über die Untersuchungsergebnisse