Praxis für Diagnostik und Prävention Dr. med. Gregor Blome + Richard-Strauss-Straße 71 + 81679 München – Bogenhausen
Vorsorgeuntersuchung für gesetzlich versicherte Patienten
Folgende Vorsorgeuntersuchungen erstattet die gesetzliche Krankenversicherung:
Zwischen 18 und 34 Jahren erstattet die Gesetzliche Versicherung eine einmalige Gesundheitsuntersuchung.
Ab Vollendung des 35. Lebensjahres besteht alle drei Jahre Anspruch auf eine ärztliche Gesundheitsuntersuchung. Die Gesundheitsuntersuchung beinhaltet Folgendes:
- Anamnese (z. B. Fragen nach Beschwerden), insbesondere die Erfassung des Risikoprofils (z. B. Rauchen, Übergewicht, familiäre [Krebs-]Risiken)
- Messung des Blutdrucks
- Erhebung des Impfstatus
- Laboruntersuchung
- aus dem Blut: Cholesterin, Glukose (Laboruntersuchung nur bei entsprechendem Risikoprofil)
- aus dem Urin: Eiweiß, Glukose, rote und weiße Blutkörperchen
- Beratung über die Untersuchungsergebnisse