Vorsorgeuntersuchung für gesetzlich versicherte Patienten

Folgende Vorsorgeuntersuchungen erstattet die gesetzliche Krankenversicherung:

Gesundheitsuntersuchung für gesetzlich versicherte Patienten

Zwischen 18 und 34 Jahren erstattet die Gesetzliche Versicherung eine einmalige Gesundheitsuntersuchung.

Ab Vollendung des 35. Lebensjahres besteht alle drei Jahre Anspruch auf eine ärztliche Gesundheitsuntersuchung. Die Gesundheitsuntersuchung beinhaltet Folgendes:

  • Anamnese (z. B. Fragen nach Beschwerden), insbesondere die Erfassung des Risikoprofils (z. B. Rauchen, Übergewicht, familiäre [Krebs-]Risiken)
  • Messung des Blutdrucks
  • Erhebung des Impfstatus
  • Laboruntersuchung
    • aus dem Blut: Cholesterin, Glukose (Laboruntersuchung nur bei entsprechendem Risikoprofil)
    • aus dem Urin: Eiweiß, Glukose, rote und weiße Blutkörperchen
      
  • Beratung über die Untersuchungsergebnisse